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Und wieder das LG Köln!

Posted by Swen on 10. Februar 2014 in Allgemein |
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Immer wenn das Landgericht Köln ein Urteil zum Thema Urheberrecht im Internet fällt, werden sich bei vielen, die auch den Redtube Fall mitverfolgt haben, die Nackenhaare aufstellen. Aktuell gibt es nun wieder ein Urteil was wieder für Kopfschütteln sorgt. Dieses Mal geht es aber nicht um Streaming sondern um normale Bilder.

Das LG Köln hat sich seit seinem letzten Urteil Ende 2013 bezüglich der Redtube Abmanhungen nicht gerade sehr beliebt gemacht. Auch 2014 rühmen sich die Verantwortlichen nicht gerade mit einer besonders hohen Internetaffinität.

Worum geht es?
Auf dem Stockfotoportal Pixelio kann man für seine eigene Webseite Bilder von (Hobby)Fotografen runterladen und einbinden. Für die kostenlosen Bilder muss man allerdings einige Dinge bezüglich des Urheberrechts und Nennung der Autoren beachten, wie z. B. die Quellenangabe und Fotografenname am Bild oder zumindest auf der Seite, wo das Bild eingebunden wird.

So weit – so gut. Nun wurde ein Webseitenbetreiber von einem Fotografen abgemahnt, weil per Direktaufruf seines Bildes bzw. rechte Maustaste und „Grafik anzeigen“ (z. B. Firefox) nur das „nackte“ Bild zu sehen war und keine weitere Kennzeichnung. Darin sah sich der Fotograf in seinem Urheberrecht verletzt. Das Gericht folgte dem nun und kam zur Entscheidung, dass auch hierbei eine Kennzeichnung zwingend sei.

Worin liegt das Problem?
Gut, werden einige sagen, dann wird halt der Quellenhinweis ins Bild geschrieben. Das mag vielleicht bei einer Handvoll Fotos noch schnell erledigt sein, aber bei einigen Dutzend ist das nicht ohne erheblichen Zeitaufwand zu bewerkstelligen.
Darüber hinaus fängt man sich evtl. dann trotzdem gleich die nächste Abmahnung ein, weil es ja auch Bildlizenzen gibt, die eine Bearbeitung des Fotos explizit verbieten – und dazu gehört auch der Quellenhinweis. Also ein Teufelskreis!

Was ist zu tun?
Tja, das ist schwer zu sagen. Die Reaktionen im Web gehen über Löschen der Bilder bishin zur Ignoranz bzw. Abwarten. Am Ende des Beitrags findet Ihr entsprechend weiterführende Links mit den unterschiedlichen Sichtweisen und den Argumenten.
Fest zu halten bleibt, dass es sich nur nur um eine Einzelentscheidung in Verbindung mit Pixelio handelt. Vermutlich auch nur, weil diese in den AGBs die Verwendung nicht genau genug formuliert haben.
Die Fotoplattform hat auch bereits ihr Unverständnis über dieses Urteil in einer Pressemitteilung ausgedrückt. Vor allem dem im Nachtrag genannten Schritt, Fotografen auszuschließen, die diese Plattform zu Abmahnzwecke missbrauchen. Auch wurden nun die AGBs entsprechend angepasst.

Was kann man also tun?
1. Abwarten und Tee trinken. Von einer Massenabmahnung ist derzeit wohl (noch) nicht auszugehen. Ausserdem steht ja auch noch die Berufung an.
2. Alle fremden Bilder löschen.
3. Die Stockfotos mit den entsprechenden Urheberrechtshinweisen versehen:
3.1 Man schreibt die Hinweise „in das Bild“ (Bildlizenz beachten!)
3.2 Man bettet das Bild in einen Rahmen und schreibt dann darunter die Informationen.
4. Man verhindert den Aufruf der einzelnen Bild-Url, wie es z. B. unter rechtambild.de oder Viktor Dite zu finden ist. Leider funktioniert dies nicht zu 100% und hilft vermutlich auch nur in Kombination mit Sperre des Rechtsklicks usw. Auch hier findet man noch eine Möglichkeit mittels PHP, die mir bisher am Besten gefällt.

Am liebsten wäre für mich als Programmiernoob ja ein WordPress-Plugin, dass dies alles einfach umsetzt. Evtl. sitzt ja schon ein findiger Programmierer dran?

Fazit:
Dieses Urteil zeigt mal wieder, wie kurios es im Internet zugehen kann. Zum Glück habe ich nicht soviele Webseiten aufgebaut, in denen Pixelio Bilder enthalten sind. Kurios ist zudem, dass ausgerechnet das LG Köln nach dem Urteil selbst dagegen verstoßen hat, wie man auf Martins Blog noch schön sehen kann. Mittlerweile wurde es aber schon entsprechend angepasst.

Wie macht ihr das? Ändert ihr nun die Bilder ab oder seht ihr dem eher gelassen entgegen?

Weitere Meinungen zu dem Thema:
Reaktion von Martin auf dem tagSeoBlog
Noch einige Lösungsansätze
Auch die Sichtweise einiger Rechtsanwälte ist sehr interessant, hier eine Auswahl:
Rechtsanwalt Niklas Plutte
Rechtsanwalt Arno Lampmann
Rechtsanwältin Nina Diercks

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